Dienstleistungsportfolio Inklusion

Unser Dienstleistungsportfolio erfüllt schon seit langem die Ziele, die in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz (BTHG) festgeschrieben sind.

Die INTEG steht uneingeschränkt hinter diesen Konventionen und den davon abgeleiteten Zielen und unterstützt Sie vollumfänglich!

– weil wir schon seit 1975 erfolgreich so handeln!

Inklusion Portfolio Titel 1

UN-Behindertenrechtskonvention

INKLUSION: 
UN-Behindertenrechtskonvention und Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt

Das Leitziel:

„Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen“

ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

(Quelle: Art. 27 die UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.05.2008: „Arbeit und Beschäftigung“, Abs. 1, Zitat 1. Satz. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)

„… Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“

(Quelle: Art. 26 Die UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.05.2008: „Habilitation und Rehabilitation“, Abs. 1, Zitat aus 1. Satz. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)

Inklusion Portfolio

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

INKLUSION: 
Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Chancen auf den 1. Arbeitsmarkt

Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für Menschen mit Behinderungen:

  • Umfangreiche Verbesserungen
  • mehr Möglichkeiten der Teilhabe
  • mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
  • Bei Bezug von Eingliederungshilfe weniger anrechenbares Einkommen und Vermögen
  • uvm.

Schon bei Ihrer Aufnahmesteuerung in die WfbM zum Eingangsverfahren arbeiten wir im Rahmen der Teilhabeplanung mit Ihnen und zusammen mit Arbeitsagenturen und Rentenversicherungen an der bestmöglichen Förderung für Sie.

Es ist unser Anspruch, die Kompetenz und Selbstständigkeit von Menschen mit Einschränkungen in der WfbM für die Möglichkeit des Übergangs aus der WfbM gezielt zu fördern

Die INTEG bietet Ihnen im Rahmen Ihrer Ausbildung und Förderung, sofern Sie es wünschen, eine Vielfalt von Möglichkeiten zum Übergang in den 1. Arbeitsmarkt und unterstützt Sie mit umfangreicher und langjähriger Erfahrung in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern, weiteren Werkstätten, Kooperations- und/oder Inklusionsbetrieben und den regionalen Netzwerken der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Rentenversicherungen, Verbände und Organisationen, Fachstellen, Integrationsfachdienst (IFD), u.a.