Aufnahmeverfahren

Rehabilitation/Beratung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Eine Behinderung unabhängig von Art und Schwere, die daran hindert oder bisher nicht wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein
  • Das Wohnen im Einzugsgebiet der INTEG

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

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Wiederholungsraster 1

Aufnahmeantrag

  • Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter aus dem begleitenden Dienst in der INTEG
  • Aufnahmegespräch und Rundgang durch die Werkstatt
  • Grundsätzliche Klärung, ob ein Anspruch auf Aufnahme besteht
  • Beratung im Fachausschuss: Prüfung der Kostenträgerschaft, Klärung der Aufnahmemöglichkeit

Für wen sind wir da?

Personen, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen aufgrund einer

  • Geistigen Behinderung
  • Seelischen Behinderung
  • Schwerstmehrfachen Behinderung
  • Sinnesbehinderung
  • Personen, bei denen eine Klärung (s.o.) noch aussteht

Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation.

Wir bieten Praktika und Belastungserprobungen in unseren Arbeitsbereichen an und schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie der richtige sein kann.

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Ihr Weg zu uns

Beratungsgespräch

  • Beratung über das Vorliegen der Voraussetzungen
  • Besichtigung der Einrichtung
  • eventuell Vereinbarung für ein Erprobungspraktikum

Antragstellung beim Leistungsträger

  • Agentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung (für Menschen, die bereits im Arbeitsleben stehen oder standen)
  • gesetzliche Unfallversicherungen
  • Sozialhilfeträger/Träger der Eingliederungshilfe

Aufnahme

  • Aufnahmegespräch
  • Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Einrichtung eines Fahrdienstes oder Übernahme der Fahrtkosten (Bezugsgröße Monatskarte des ÖPNV)
  • Aufnahmetermin
  • Dauer der Maßnahme
  • Bildungsvertrag / Werkstattvertrag

FAQ’s